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Wird CBD als Medikament eingestuft?

  • vor 19 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit
CBD Öl auf natürlichem Hintergrund – Wird CBD als Medikament eingestuft? Rechtliche Einordnung Schweiz

Cannabidiol (CBD) hat in den letzten Jahren stark an Bekanntheit gewonnen. In der

Schweiz interessieren sich viele Menschen für Produkte aus der Hanfpflanze – etwa

Öle, Blüten oder Vapes.


Dabei stellt sich häufig eine zentrale Frage:

Wird CBD als Medikament eingestuft – oder handelt es sich um ein frei

verkäufliches Produkt?


Die Antwort hängt von der jeweiligen Produktart, der Zweckbestimmung und der

gesetzlichen Einordnung ab.


Was ist Cannabidiol (CBD)?

CBD ist ein natürlich vorkommender Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.).

Im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) besitzt CBD keine psychoaktive Wirkung 

und verursacht keinen Rausch.


CBD interagiert mit dem sogenannten Endocannabinoid-System (ECS), einem

körpereigenen Regulationssystem. Dieses System wird in der wissenschaftlichen

Literatur im Zusammenhang mit verschiedenen physiologischen Prozessen diskutiert.


Wichtig:

CBD ist kein Arzneimittel per se. Die Einstufung hängt vom jeweiligen Produkt und

dessen Zulassung ab.


Wann gilt ein Produkt als Medikament?

In der Schweiz unterliegt die Einstufung als Arzneimittel dem Heilmittelgesetz (HMG).


Ein Produkt wird als Medikament eingestuft, wenn es:

  • zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt ist

  • eine therapeutische Wirkung beansprucht

  • klinisch geprüft wurde

  • von Swissmedic zugelassen ist

Solche Produkte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verkauft werden – häufig

rezeptpflichtig oder über Apotheken.


Warum frei verkäufliche CBD-Produkte keine Medikamente sind

Die meisten CBD-Produkte auf dem Schweizer Markt – darunter CBD Öle, CBD Blüten oder

CBD Vapes – sind keine zugelassenen Arzneimittel.


Sie werden rechtlich anders eingeordnet, zum Beispiel als:

  • Kosmetikprodukt

  • Rohstoffprodukt

  • Aroma- oder Duftprodukt

  • technisches Erzeugnis

Entscheidend ist:

Diese Produkte dürfen keine medizinischen Heilversprechen enthalten.


Seriöse Anbieter verzichten daher bewusst auf Aussagen wie „heilt“, „behandelt“ oder

„wirkt gegen Krankheit X“.


Auch bei Vaporspirit.ch werden CBD-Produkte nicht als Medikamente beworben,

sondern transparent als Naturprodukte mit klar deklarierter Zusammensetzung

angeboten.


Ausnahme: Zugelassene CBD-Arzneimittel

Es existiert in der Schweiz ein zugelassenes CBD-Medikament:

Epidyolex®


Dieses Präparat enthält gereinigtes Cannabidiol und ist bei bestimmten seltenen

Epilepsieformen ärztlich zugelassen.


Für eine solche Zulassung sind umfangreiche klinische Studien, Sicherheitsnachweise

und behördliche Prüfverfahren erforderlich. Die Abgabe erfolgt ausschliesslich unter

ärztlicher Kontrolle.


Diese streng regulierten Arzneimittel sind nicht mit frei verkäuflichen CBD-Produkten

vergleichbar.


CBD in der Schweiz: Rechtliche Einordnung

In der Schweiz gilt:

CBD-Produkte sind legal, sofern der THC-Gehalt unter 1 % liegt.

Damit fallen sie nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird von zuständigen Behörden wie:

  • Swissmedic

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG)

überwacht.

Produkte, die fälschlicherweise mit medizinischen Wirkversprechen beworben werden,

können gegen das Heilmittelgesetz verstossen.


Forschung zu CBD

CBD wird international wissenschaftlich untersucht. Studien befassen sich unter

anderem mit:

  • neurologischen Fragestellungen

  • entzündungsbezogenen Prozessen

  • regulatorischen Mechanismen im Endocannabinoid-System

Viele dieser Untersuchungen befinden sich noch in der Forschung oder im

präklinischen Stadium.

Wichtig ist die klare Trennung zwischen:

  • wissenschaftlicher Forschung

  • zugelassenem Arzneimittel

  • frei verkäuflichem Produkt

Frei erhältliche CBD-Produkte sind keine medizinisch zugelassenen Therapien.


Unterschied zwischen Medikament und frei verkäuflichem CBD

Arzneimittel

Frei verkäufliches CBD

Swissmedic-Zulassung

Keine Arzneimittelzulassung

Klinische Studien

Keine medizinische Zweckbestimmung

Rezeptpflicht möglich

Frei erhältlich

Therapeutische Indikation

Kein Heilversprechen

Fazit: Wird CBD als Medikament eingestuft?

Die Antwort lautet:

Nein – frei verkäufliche CBD-Produkte werden in der Schweiz nicht als Medikamente

eingestuft.

Nur speziell zugelassene Präparate wie Epidyolex® gelten als Arzneimittel.

Handelsübliche CBD-Produkte – etwa Öle oder Blüten – sind rechtlich keine

Medikamente, solange:

  • der THC-Gehalt unter 1 % liegt

  • keine medizinischen Wirkversprechen gemacht werden

  • die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden


Transparenz und Qualität

Wer CBD-Produkte kauft, sollte auf folgende Punkte achten:

  • transparente Laboranalysen

  • klare THC-Deklaration

  • nachvollziehbare Herkunft

  • seriöse Anbieterkommunikation

Vaporspirit.ch setzt nach eigenen Angaben auf Schweizer Rohstoffe, kontrollierte

Herstellung und klare Produktdeklaration – ohne medizinische Heilaussagen.


Häufige Fragen zur Einstufung von CBD

Ist CBD in der Schweiz ein Medikament?

Nein. Frei verkäufliche CBD-Produkte gelten in der Schweiz nicht als Medikamente.

Nur speziell zugelassene Präparate mit Swissmedic-Zulassung werden als Arzneimittel

eingestuft.


Wann gilt ein CBD-Produkt als Arzneimittel?

Ein Produkt gilt als Arzneimittel, wenn es eine therapeutische Wirkung beansprucht,

klinisch geprüft wurde und von Swissmedic zugelassen ist.


Darf CBD mit Heilversprechen beworben werden?

Nein. Frei erhältliche CBD-Produkte dürfen nicht mit Aussagen wie „heilt“ oder

„behandelt Krankheiten“ beworben werden. Solche Aussagen wären nur bei

zugelassenen Arzneimitteln zulässig.


Ist CBD in der Schweiz legal?

Ja. CBD-Produkte sind in der Schweiz legal, solange der THC-Gehalt unter 1 % liegt

und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.


Gibt es zugelassene CBD-Medikamente?

Ja. Es existieren zugelassene Arzneimittel auf CBD-Basis, die ausschliesslich unter

ärztlicher Kontrolle verwendet werden dürfen. Diese sind nicht mit frei verkäuflichen

Produkten vergleichbar.


Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine

medizinische Beratung dar. Cannabidiol (CBD) ist kein Arzneimittel. Es werden keine

Heil- oder Gesundheitsversprechen abgegeben.


Rechtlicher Hinweis (Schweiz)

CBD-Produkte sind in der Schweiz legal, sofern der THC-Gehalt unter 1 % liegt und die

geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Inhalte beziehen sich ausschliesslich auf die rechtliche Situation in der Schweiz.


Haftungsausschluss

Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte stets eine medizinische Fachperson

konsultiert werden.

 
 

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